Leistungen

Leistungen bei Kindern

  • Sprachentwicklungsstörungen
  • Sprachentwicklungsverzögerungen
  • Artikulationsstörungen (Aussprachestörungen)
  • Zungenfunktionsstörungen
  • Kindliche Stimmstörungen
  • Stottern/ Poltern
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS)
  • Leserechtschreibschwäche

Leistungen bei Erwachsenen

  • Aphasien (z.B. nach Schlaganfall)
  • Dysarthrien (Sprechmotorikstörung)
  • Dysarthrophonien
  • Dysphagien (Schluckstörungen)
  • Dysphonien (Stimmstörungen)
  • Zungenfunktionsstörungen
  • Neurologisch bedingte Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckprobleme (M. Parkinson, MS, Mediainfarkt)

Hausbesuche

Liegt eine entsprechende ärztliche Verordnung vor, kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause, ins Altenheim, Pflegeheim oder in sonstige therapeutische und soziale Einrichtungen.

Wie kommen Sie zu uns?

Als Logopäden arbeiten wir stets auf Weisung des Arztes, d.h. eine logopädische Behandlung muss grundsätzlich von einem Arzt verordnet werden. Die Verordnung zur Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörungen erhalten Sie von:

  • Ihrem Hausarzt
  • Allgemeinärzten
  • Internisten
  • Neurologen
  • HNO-Ärzten
  • Phoniatern
  • Kinderärzten
  • Zahnärzten
  • Kieferorthopäden/ Kieferchirurgen

Ablauf der Behandlung

Beim ersten Termin findet ein Kennenlernen statt. In einem Gespräch wird die Krankheitsgeschichte bzw. der Grund der Vorstellung näher beleuchtet. Dies geschieht durch Sie, ggf. auch durch Ihre Kinder, Ehepartner oder sonstige vertraute Personen.

Als nächstes wird eine genaue, standardisierte logopädische Diagnostik durchgeführt, um ein genaues Bild über die Leistungen und Fähigkeiten des Patienten zu erfahren. Kinder erleben dies in der Regel als Spiel und nicht als "Test".

Im Anschluss wird zusammen mit Ihnen ein individuelles Therapieziel festgelegt. In der Regel wird bei der Anmeldung schon ein fester Termin zur Behandlung festgelegt.

Therapiesitzungen

In der Regel werden auf einer Verordnung zehn Therapien verschrieben, die jeweils 45 Minuten dauern. Sie werden vorwiegend als Einzeltherapie verordnet, selten als Gruppentherapie.

Bei Erwachsenen beträgt die Dauer der Therapie 30, 45 oder 60 Minuten. Dies entscheidet der verordnende Arzt.

Dauer der Behandlung

Über die Dauer der Therapie muss der Arzt entscheiden. Wir als Logopäden können nur Empfehlungen geben.

Grundsätzlich versuchen wir natürlich so kurz wie möglich, aber so lange wie nötig zu behandeln.

Frequenz der Therapie

Je nach Störungsbild findet die Behandlung in der Regel einmal wöchentlich, bei schwerwiegenderen Problemen auch zweimal oder selten auch dreimal wöchentlich statt.

Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Die logopädische Behandlung ist eine Leistung des Heilmittelkatalogs. Sie wird von den Krankenkassen übernommen.
  • Eine Verordnung durch einen Arzt ist zwingend erforderlich, die Sie zum ersten Termin mitbringen.
  • Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind zuzahlungsbefreit.
  • Gleiches gilt bei zuzahlungsbefreiten Erwachsenen.
  • Patienten über 18 Jahre müssen einen Eigenanteil von 10% der gesamten Verordnung zzgl. 10 EUR Verordnungsgebühr leisten.